Hängetrauma
Hängetrauma
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Definition:
Das Hängetrauma, bezeichnet einen akut lebensbedrohlichen Schockzustand, der durch längeres, bewegungsloses Hängen in einem Auffanggurt entsteht. Es kann insbesondere nach einem Absturz auftreten, wenn die betroffene Person im Gurt aufgefangen wird und nicht unmittelbar gerettet werden kann.
Pathophysiologie (medizinischer Hintergrund):
Beim aufrechten, bewegungslosen Hängen fehlt der Widerstand unter den Füßen. Dadurch kann die sogenannte „Muskelpumpe“ der Beinmuskulatur nicht wirken. Diese Muskelpumpe ist normalerweise entscheidend für den venösen Rücktransport des Blutes aus den unteren Extremitäten zum Herzen.
Folgende Mechanismen spielen eine Rolle:
- Versacken des Blutes in den Beinen (Orthostase)
- Verminderter venöser Rückstrom
- Relative Hypovolämie (vermindertes zirkulierendes Blutvolumen)
- Verminderte Herzauswurfleistung
- Sauerstoffmangel auf zellulärer Ebene
- Zellschwellung und Zellfunktionsstörungen
In der Folge kann sich ein Kreislaufschock entwickeln, der unbehandelt tödlich verlaufen kann.
Gefährdete Personen:
Ein Hängetrauma kann auftreten bei Personen, die:
- nach einem Absturz längere Zeit hilflos im Auffanggurt hängen
- schlecht angepasste oder falsch benutzte Auffanggurte tragen
- Verletzte oder bewusstlose Personen
- Personen mit begünstigenden Faktoren wie Erschöpfung, Flüssigkeitsmangel, Hitze/Kälte, Angst oder Schmerzen
- Nicht nur Höhenarbeiter können betroffen sein. Auch bei der Baumpflege oder beim Bergsport ist ein Hängetrauma nicht ausgeschlossen.
Symptome:
Die ersten Symptome können bereits nach wenigen Minuten, meist spätestens nach etwa 20 Minuten auftreten. Dazu gehören:
- Blässe, Schwitzen
- Schwindel, Übelkeit, Sehstörungen
- Kurzatmigkeit
- Puls- und Blutdruckveränderungen
- Taubheit der herabhängenden Beine
- mögliche Bewusstlosigkeit
Sofortmaßnahmen bei freiem Hängen:
Ein konkretes Rettungskonzept muss vor Beginn der Arbeiten vorhanden sein und (insbesondere bei Arbeiten in der Höhe) ist Pflicht
- Schnellstmögliche Rettung einleiten; Befreiung aus der Hänge-Position
- Wenn ansprechbar: Beine bewegen oder gegen Widerstand drücken (z. B. Trittschlinge, Halteseil mit Längeneinstellvorrichtung, Prusikschlinge)
- Ohne Hilfsmittel: wechselseitiges Auftreten auf den jeweils anderen Fuß (nur kurzfristig wirksam)
Die Rettung muss unverzüglich erfolgen. Unternehmen sind verpflichtet, geeignete Rettungsmaßnahmen, Ausrüstung und geschultes Personal bereitzustellen. Der öffentliche Rettungsdienst oder Feuerwehren (entsprechen nicht einem Rettungskonzept) allein reicht in der Regel nicht aus.
Prävention:
- Geeignete Auswahl und Anpassung der Auffanggurte (inkl. Hängeversuch)
- Rettungsplan erstellen und regelmäßig üben
- Gefährdungsbeurteilung sauber durchführen
- Bereitstellung geeigneter Rettungsausrüstung
- Unterweisung mit praktischen Übungen
- Sicherstellung einer zweiten Person vor Ort (Buddy-System)
- Erschöpfung vermeiden
- Kommunikationsmittel sichern
- Wetterbedingungen berücksichtigen
Rechtsgrundlagen:
- §3 Arbeitgeberpflichten
- § 5 Gefährdungsbeurteilung
- §10 Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
Wenn Beschäftigte mit Absturzsicherung arbeiten, muss das Risiko eines Hängetraumas in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Dazu gehört zwingend ein Rettungskonzept. Arbeiten mit Absturzsicherung ohne funktionierendes Rettungskonzept sind rechtswidrig
DGUV Vorschrift 1 (Unfallversicherung):
- § 8 Gefährliche Arbeiten
- § 24 Erste Hilfe
- § 25 Rettungsmaßnahmen
- § 31 Besondere Unterweisungen
Arbeitgeber müssen Maßnahmen treffen, damit verunglückte Personen unverzüglich gerettet werden können.
DGUV Regel 112-198
Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
- Es muss ein Rettungskonzept vor Beginn der Arbeiten vorliegen
- Hängetrauma wird explizit als Gefahr benannt
DGUV Regel 112-199
Retten aus Höhen und Tiefen
Es sind Regeln für die Anforderungen an Rettungsausrüstung, Ausbildung und Organisation zu beachten.