Was ist ein Arbeitsunfall?
Was wird als Arbeitsunfall definiert?
Arbeitsunfall
Inhalt dieses Artikels
Definition
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, den eine versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit erleidet. Er tritt plötzlich, zeitlich begrenzt (i. D. R. auf eine 8 Stundenschicht) und durch ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis auf und führt zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod.
Als Gesundheitsschaden gilt auch die Beschädigung oder der Verlust eines Hilfsmittels wie z. B. der eigenen Brille, oder einer Zahnproteste etc. (körpernahe Hilfsmittel).
Alle Leistungen, welche durch Arbeitsunfälle erforderlich sind (Heilbehandlungen, Ergo etc.), werden von der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) oder den Unfallkassen (UK) der Länder übernommen.
Es sind nur solche Risiken abgedeckt, welche in einem direkten Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen.
Wesentliche Merkmale eines Arbeitsunfalls
• Zeitlich gegrenztes Ereignis: tritt unerwartet ein (z. B. Sturz, Schnittverletzung, Stromschlag).
• Von außen verursacht: äußere Einwirkung auf den Körper, keine rein inneren Ursachen (z. B. Herzinfarkt ohne äußeren Auslöser zählt in der Regel nicht).
• Gesundheitsschädigung: Verletzung, Erkrankung (siehe auch „Berufskrankheiten“) oder Tod.
• Im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit: während der Arbeit oder auf einem direkten Arbeitsweg.
Leistungen nach einem Arbeitsunfall durch die BGen und UKen
• Sofortige medizinische Versorgung (durch sogenannte Durchgangsärzte – D-Ärzte)
• Kostenübernahme für Heilbehandlung, Rehabilitation und Hilfsmittel
• Lohnfortzahlung durch das Unternehmen und anschließend Verletztengeld durch die BGen und UKen
• Rentenleistungen bei dauerhaften gesundheitlichen Schäden
• Hinterbliebenenrente im Todesfall
• Zuständig für die Anerkennung und Leistungsabwicklung sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen der Länder.
Ziel und Zweck im Arbeitsschutz:
Die eindeutige Einstufung und Meldung von Arbeitsunfällen dient der Absicherung der Beschäftigten durch Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der Prävention zukünftiger Unfälle.
Pflichten und Verantwortlichkeiten
• Arbeitgeber: Meldung des Unfalls, Dokumentation, Unfalluntersuchung (keine Führungskraft sollte selbst über Arbeitsunfall JA/Nein entscheiden.
• Beschäftigte: Unfall sofort melden. Eintragung in Verbandbuchvordrucke (Abreiszettel, Digitalesverbanbuch etc.)
Häufige Fehler / Risiken
• Nichtmeldung von kleineren Verletzungen, die sich später verschlimmern.
• Fehlende Unfallanalyse zur Prävention.
Rechtsgrundlage
• § 8 Sozialgesetzbuch 7 (SGB VII) definiert den Arbeitsunfall.
• § 193 Sozialgesetzbuch 7 - Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer
Siehe auch
• BG
• Wegeunfall