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Ladungssicherung 

Bild Ladungssicherung

1. Definition

  1. Definition

Unter dem Begriff Ladungssicherung werden sämtliche technischen und organisatorischen Maßnahmen verstanden, die darauf abzielen, eine Lageveränderung von Transportgütern während des Transports zu verhindern. Dies umfasst insbesondere das Verhindern von Verrutschen, Umkippen, Rollen oder Herabfallen der Ladung unter Einwirkung verkehrsüblicher Kräfte.

Ziel der Ladungssicherung ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie der Betriebs- und Arbeitssicherheit. Die Sicherung hat so zu erfolgen, dass die Ladung auch bei außergewöhnlichen Fahrzuständen, insbesondere bei Vollbremsungen oder plötzlichen Ausweichmanövern, ihre Position beibehält.

2. Physikalische Grundlagen

Die Notwendigkeit der Ladungssicherung ergibt sich aus den auf die Ladung wirkenden Trägheitskräften infolge von Beschleunigungs- und Verzögerungsvorgängen, sowie Kurvenfahrten.

Im Rahmen der technischen Regelwerke werden folgende Kräfte für LKW zugrunde gelegt:

  • 0,8G in Fahrtrichtung (Bremsen)
  • 0,5G quer zur Fahrtrichtung (Kurvenfahrt)
  • 0,5G entgegen der Fahrtrichtung (Beschleunigen) 

Ohne geeignete Sicherungsmaßnahmen kann dies zu erheblichen Lageveränderungen führen.

3. Grundsätze der Ladungsverteilung

Eine sachgerechte Ladungssicherung setzt eine korrekte Lastverteilung voraus. Wesentliche Prinzipien sind:

  • Anordnung des Ladungsschwerpunkts möglichst tief und nahe der Längsmittellinie des Fahrzeugs,
  • Einhaltung der zulässigen Gesamtmasse sowie der Achslasten,
  • Platzierung schwerer Güter im unteren Bereich, leichtere Güter darüber. 

Eine fehlerhafte Lastverteilung kann die Fahrstabilität beeinträchtigen und die Wirksamkeit von Sicherungsmaßnahmen erheblich reduzieren.

4. Arten der Ladungssicherung

4.1Formschlüssige Sicherung

Bei der formschlüssigen Sicherung wird die Ladung so positioniert, dass sie durch feste Begrenzungen am Fahrzeug (z. B. Stirnwand, Seitenwände) oder durch zusätzliche Einrichtungen (z. B. Direktzurren, Sperrbalken, Keile) in ihrer Lage fixiert wird.

Ziel ist die Vermeidung von Bewegungsspielräumen.

4.2 Kraftschlüssige Sicherung

Die kraftschlüssige Sicherung basiert auf der Erhöhung der Reibungskraft zwischen Ladung und Ladefläche. Dies erfolgt durch das Niederzurren der Ladung mittels geeigneter Sicherungsmittel (z. B. Spanngurte, Zurrketten).

Die Wirksamkeit ist abhängig von:

  • der Vorspannkraft,
  • dem Reibbeiwert zwischen den Kontaktflächen,
  • der Beschaffenheit der Ladefläche.

4.3 Kombinierte Sicherung

In der Praxis wird häufig eine Kombination aus form- und kraftschlüssiger Sicherung angewendet, um eine höhere Sicherungswirkung zu erzielen.

5. Sicherungsmittel

Zur Ladungssicherung kommen verschiedene Hilfsmittel zum Einsatz, darunter:

  • Zurrgurte und Zurrketten,
  • Antirutschmatten,
  • Sperrbalken und Trennwände,
  • Netze und Planen. 

Diese müssen den geltenden Normen entsprechen und regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden.

6. Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung für die Ladungssicherung ist zwischen mehreren Beteiligten verteilt:

  • Absender (Belader): verantwortlich für die ordnungsgemäße Verladung und Sicherung der Ladung,
  • Frachtführer bzw. Fahrer: verantwortlich für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, Kontrolle der Ladung vor Fahrtantritt und ggf. Nachsichern

Eine mangelhafte Ladungssicherung kann sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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7. Bedeutung und Relevanz

Die Ladungssicherung stellt einen wesentlichen Bestandteil der Verkehrssicherheit dar. Unzureichend gesicherte Ladung kann zu schweren Verkehrsunfällen, erheblichen Sachschäden sowie Personenschäden führen.

Darüber hinaus besitzt sie eine hohe Relevanz im Kontext der betrieblichen Arbeitssicherheit sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Transportwesen.

8. Zusammenfassung

Ladungssicherung umfasst alle Maßnahmen zur Sicherstellung der Lagebeständigkeit von Transportgütern unter Einwirkung dynamischer Kräfte. Sie basiert auf gesetzlichen Vorgaben, technischen Regelwerken und physikalischen Prinzipien und erfordert eine sachgerechte Kombination aus geeigneter Lastverteilung und Sicherungstechniken.

9. Rechtliche Grundlagen

9.1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Die zentrale gesetzliche Regelung zur Ladungssicherung findet sich in § 22 Abs. 1 StVO. Demnach sind Ladung sowie Sicherungsmittel so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst unter extremen Verkehrsbedingungen keine Gefährdung darstellen.

Darüber hinaus fordert die StVO die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, wodurch technische Regelwerke unmittelbar rechtliche Relevanz erhalten.

9.2 Handelsgesetzbuch (HGB)

Gemäß § 412 HGB obliegt dem Absender die Verantwortung für die beförderungssichere Verladung, während der Frachtführer für die betriebssichere Beförderung verantwortlich ist. Daraus ergibt sich eine geteilte Verantwortung zwischen den beteiligten Akteuren.

9.3 Unfallverhütungsvorschriften (DGUV)

Die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“) konkretisieren Anforderungen an die Sicherheit beim Umgang mit Fahrzeugen und Ladung im betrieblichen Kontext.

9.4 Technische Regelwerke (VDI 2700)

Die Richtlinienreihe VDI 2700 gilt als maßgebliche technische Grundlage der Ladungssicherung. Sie beschreibt unter anderem:

  • physikalische Grundlagen,
  • Berechnungsverfahren zur Dimensionierung von Sicherungsmitteln,
  • Anforderungen an Sicherungstechniken und -mittel. 

Diese Richtlinien sind als anerkannte Regeln der Technik zu betrachten und besitzen somit eine erhebliche Bedeutung für die rechtliche Bewertung von Ladungssicherungsmaßnahmen.

(Bilderstellung mittels KI)

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