Leitern und Tritte im Arbeitsschutz
Leitern und Tritte
Inhalt dieses Artikels
1. Definition
Leitern und Tritte im Arbeitsschutz sind tragbare Arbeitsmittel für kurzzeitige Tätigkeiten oder Zugänge in der Höhe. Ihre Verwendung ist nur zulässig, wenn es keine sicherer Alternative für die auszuführende Tätigkeit gibt. Leitern müssen sicher aufgestellt und regelmäßig geprüft werden. Beschäftigte sind in der sicheren Nutzung und dem Umgang mit Leitern zu unterweisen.
Da bereits Stürze aus geringer Höhe schwere Verletzungen verursachen können, gelten für ihre Auswahl, Verwendung, Prüfung und Unterweisung klare Anforderungen.
Vor dem Einsatz muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob eine Leiter oder ein Tritt für die jeweilige Tätigkeit geeignet ist. Dabei sind unter anderem Arbeitshöhe, Dauer der Tätigkeit, Arbeitsumgebung, Untergrund, Witterung, Verkehr, elektrische Gefährdungen sowie der Transport von Werkzeugen und Materialien zu berücksichtigen. Die DGUV weist ausdrücklich darauf hin, dass bei erhöhter Absturzgefährdung sicherere Arbeitsmittel zu verwenden sind.
2. Pflichten des Arbeitgebers
Arbeitgeber müssen geeignete Leitern und Tritte bereitstellen, deren sichere Verwendung organisieren und dafür sorgen, dass Beschäftigte unterwiesen werden. Beschäftigte müssen vor der erstmaligen Nutzung und danach regelmäßig unterwiesen werden. Die Unterweisung ist mindestens einmal jährlich sowie bei besonderen Anlässen erforderlich, etwa nach einem Unfall oder beim Einsatz neuer Leiterbauarten. Sie muss dokumentiert werden.
Zur sicheren Organisation gehört außerdem, dass Leitern und Tritte regelmäßig geprüft werden. Die DGUV empfiehlt eine mindestens jährliche Prüfung. Die konkreten Prüffristen richten sich nach den Betriebsverhältnissen, der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung und den bisherigen Mängeln. Sinnvoll ist ein Leiterkataster mit Inventarnummern, Prüfnachweisen und Checklisten.
3. Sichere Verwendung von Leitern und Tritten – Vor dem Arbeiten
Vor jeder Benutzung müssen Leitern und Tritte durch die Nutzerin oder den Nutzer einer Sichtkontrolle unterzogen werden. Dabei ist zu prüfen, ob sichtbare Schäden, lose Bauteile, beschädigte Füße, verschmutzte Stufen, defekte Gelenke oder fehlende Sicherungen vorhanden sind. Bei Auffälligkeiten darf die Leiter nicht weiterverwendet werden, bis eine sachkundige Klärung erfolgt ist.
Wichtige Regeln für die Benutzung:
- Arbeitsumgebung und Arbeitsumfang im Vorfeld ermitteln.
- Prüfen, ob es Alternativen zur Leiter gibt.
- Leiter standsicher und auf tragfähigem Untergrund aufstellen.
- Nur geeignete Leiterbauarten für die jeweilige Aufgabe verwenden.
- Gebrauchsanleitung und Sicherheitskennzeichnung beachten.
- Leitern nur bei Umgebungs- und Witterungsbedingungen verwenden, die keine zusätzliche Gefährdung darstellen.
- Nicht seitlich hinauslehnen.
- Anlegeleitern unter einem Winkel von 65° bis 75° zur Waagrechten anlegen.
- Oberste Stufen oder Sprossen nicht betreten, wenn sie dafür nicht vorgesehen sind.
- Keine beschädigten Leitern weiterverwenden.
- Ab 3 m Leiterlänge, Leitern nur mit Fußverbreiterung verwenden.
- Mitzuführendes Material und Werkzeug darf 10 kg nicht überschreiten.
- Es muss gewährleistet sein, dass sich eine Hand immer an der Leiter befindet.
- Es dürfen keine Gegenstände die größer als 1 m2 sind auf den Leitern mitgeführt werden.
Tipp: stellen Sie sich seitlich so an die Leiter, dass die untere Sprosse oder der untere Tritt Ihre Wade berührt, und bilden Sie mit Ihrem Oberarm einen 90° Winkel zu Ihrem Körper. Berühren Sie gleichzeitig die Leiter mit Ihrer Ellenbeuge. Mit dieser Vorgehensweise erhalten Sie einen Anlegewinkel zwischen 65° und 75° und die Leiter kann sicher genutzt werden.
Schadhafte Leitern und Tritte müssen der Verwendung entzogen und so aufbewahrt werden, dass eine weitere Nutzung bis zur fachgerechten Instandsetzung oder Entsorgung ausgeschlossen ist. Größere Reparaturen sollten durch den Hersteller oder einen Fachbetrieb erfolgen.

Bei der Auswahl von Arbeitsmitteln ist die Leiter immer nur die zweite Wahl. Die Nutzung der Leitern wird unterschieden in
a) Leitern als Arbeitsplatz,
b) Leitern als Verkehrsweg.
Um das Arbeiten mit Leitern sicherer zu gestalten, gelten seit 2018 die folgenden Regeln:
Für die Nutzung als Arbeitsplatz gilt:
- Wird eine Leiter als Arbeitsplatz genutzt, dürfen nur noch Leitern mit einem Tritt von mind. 80 mm Tiefe zum Einsatz kommen.
- Die Nutzung von Leitern bis zu einer Höhe von 2 m ist zeitlich unbegrenzt.
- Nutzung von Leitern ab 2 m bis 5 m Höhe (Arbeitshöhe) zeitlich begrenzt - in Summe auf max. 2 Stunden am Tag. Wird mehr zeit für die Arbeiten benötigt müssen alternative Arbeitsmittel gewählt werden.
- Standhöhe max. 3 m und damit Arbeitshöhe von 5 m.
Die Nutzung einer Leiter über eine Arbeitshöhe von 5 m hinaus ist nicht mehr zulässig. Hierfür müssen Alternativen gewählt werden wie z. B. Rollgerüste.

- Für Leitern zur Nutzung als Verkehrsweg (als Zustieg) gilt:
- Die Nutzung von Sprossenleitern als Verkehrsweg ist weiterhin erlaubt.
- Die Nutzung der Leitern, als Zustieg ist nur bis auf 5 m unbegrenzt erlaubt.
- Die Leiter muss mind. 1 m den Zustiegsort überragen.
- Als Zustieg über 5 m hinaus ist die Leiter nur in ganz seltene Fälle z.B. max. 1-mal im Jahr oder weniger, zur seltenen Nutzung erlaubt
Müssen Zugänge häufiger genutzt werden sind Alternativen wie Treppengerüste oder Treppentürme einzusetzen.

4. Prüfung von Leitern und Tritte
Bei der regelmäßigen Prüfung wird kontrolliert, ob die Leiter oder der Tritt noch sicher verwendet werden kann. Zu prüfen sind insbesondere:
- Holme,
- Schenkel,
- Stufen,
- Sprossen und Tritte,
- Befestigungen,
- Gelenke,
- Spreizsicherungen,
- Leiterfüße,
- Plattformen,
- Verriegelungen,
- Zubehör
- Betriebsanleitung und damit verbunden die Lesbarkeit der Sicherheitskennzeichnung.
Auch Verschmutzungen durch Farbe, Öl, Fett oder andere Stoffe können die sichere Nutzung beeinträchtigen.
Die Prüfung sollte dokumentiert werden. In der Praxis haben sich Prüfplaketten, Kontrollblätter (Checklisten) und ein Leiterverzeichnis (Kataster) bewährt. So lässt sich nachvollziehen, welche Leitern vorhanden sind, wann sie geprüft wurden und wann die nächste Prüfung ansteht.
5. Typen von Leitern und Tritten
In Betrieben werden unterschiedliche Leitern und Tritte eingesetzt. Welche Bauart geeignet ist, hängt von der Tätigkeit, der Arbeitshöhe, der Dauer der Arbeit, dem Untergrund und der Umgebung ab.
Anlegeleiter
Eine Anlegeleiter wird an eine feste Fläche angelegt, zum Beispiel an eine Wand oder ein Bauteil. Sie dient vor allem als Zugang zu höher gelegenen Bereichen oder für kurzzeitige Arbeiten. Wichtig sind ein sicherer Anlegepunkt, ein tragfähiger Untergrund und der richtige Anstellwinkel. Anlegeleitern mit einer Länge über 3 m benötigen nach DGUV-Hinweisen eine Quertraverse, wenn sie als Anlegeleiter verwendet werden.
Stehleiter
Eine Stehleiter ist freistehend verwendbar und besitzt in der Regel eine Spreizsicherung. Sie wird häufig für einfache, kurzzeitige Tätigkeiten genutzt, etwa im Lager, in der Instandhaltung oder bei kleineren Montagearbeiten. Stehleitern dürfen nur mit vollständig gespannter Spreizsicherung verwendet werden und dürfen nicht wie eine Anlegeleiter benutzt werden.
Plattformleiter / Podestleiter
Eine Plattformleiter oder Podestleiter besitzt eine größere Standfläche. Sie bietet gegenüber einfachen Sprossen- oder Stufenleitern meist mehr Sicherheit und Ergonomie, weil Beschäftigte stabiler stehen können. Für Arbeiten auf Leitern sollten Podest- oder Plattformleitern bevorzugt werden, wenn die Tätigkeit dies zulässt.
Mehrzweckleiter
Eine Mehrzweckleiter kann je nach Bauart unterschiedlich eingesetzt werden, zum Beispiel als Anlegeleiter, Stehleiter oder ausgezogene Leiter. Sie ist flexibel, erfordert aber eine besonders sorgfältige Bedienung, weil Gelenke, Verriegelungen und Sicherungen korrekt eingestellt sein müssen. Entscheidend ist immer die bestimmungsgemäße Verwendung nach Herstellerangaben.
Schiebeleiter
Eine Schiebeleiter besteht aus mehreren Leiterteilen, die gegeneinander verschoben werden können. Dadurch lassen sich größere Höhen erreichen. Sie wird häufig als Zugang oder für kurzzeitige Tätigkeiten genutzt. Wichtig sind sichere Verriegelung, ausreichende Überdeckung der Leiterteile und ein stabiler Anlegepunkt.
Seilzugleiter
Eine Seilzugleiter ist eine besondere Form der ausziehbaren Leiter. Sie wird über einen Seilzug verlängert und kommt vor allem bei größeren Arbeitshöhen zum Einsatz. Wegen der größeren Länge sind Standsicherheit, Sicherung gegen Wegrutschen und einwandfreie Funktion des Seilzugs besonders wichtig.
Tritt / Arbeitstritt
Ein Tritt oder Arbeitstritt ist ein kleiner Aufstieg mit wenigen Stufen. Er wird häufig für geringe Höhen verwendet, zum Beispiel im Büro, Lager, Archiv oder Verkauf. Auch Tritte müssen standsicher, rutschhemmend und unbeschädigt sein. Sie dürfen nicht zweckentfremdet werden, etwa als Ersatz für eine geeignete Leiter bei höheren Arbeiten.
Rolltritt
Ein Rolltritt besitzt Rollen, die sich bei Belastung absenken oder blockieren. Er wird oft in Lager, Archiv und Handel eingesetzt. Vor der Benutzung muss sichergestellt sein, dass der Rolltritt sicher steht und die Rollen nicht unkontrolliert wegrollen können.
Die Liste ist noch um einige Leitern und Tritte erweiterbar.
6. Warum Leitern und Tritte im Arbeitsschutz wichtig sind
Leitern wirken im Arbeitsalltag oft harmlos. Tatsächlich gehören Abstürze von Leitern zu den typischen Unfallursachen bei Arbeiten in der Höhe. Ein wirksamer Arbeitsschutz setzt deshalb nicht erst bei der Benutzung an, sondern bereits bei der Auswahl des richtigen Arbeitsmittels. Entscheidend sind, eine saubere Gefährdungsbeurteilung und damit verbunden die geeignete Auswahl von Arbeitsmittel – im Fall der Leitern sind alternative Arbeitsmittel wie z. B. Podestleitern, Rollgerüste, Handbetätigte Personenlifte, Hubarbeitsbühnen etc. den Anlegeleitern vorzuziehen. Regelmäßige Prüfungen der Leitern und praxisnahe Unterweisungen der Beschäftigten sind wichtige Voraussetzungen für den richtigen Umgang mit den Leitern.
7. Rechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz ArbSchG
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Für Leitern und Tritte bedeutet das: Vor der Verwendung muss geprüft werden, ob sie für die jeweilige Tätigkeit geeignet und sicher sind.
Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV
Leitern und Tritte gelten als Arbeitsmittel. Nach der Betriebssicherheitsverordnung müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass Arbeitsmittel sicher bereitgestellt, verwendet und geprüft werden. Besonders wichtig sind die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV und die Prüfung von Arbeitsmitteln nach § 14 BetrSichV. Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, müssen wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person geprüft werden.
TRBS 2121 Teil 2
Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“ konkretisiert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung für den Einsatz von Leitern. Sie beschreibt unter anderem, wann Leitern als Verkehrsweg oder Arbeitsplatz verwendet werden dürfen und wann sicherere Arbeitsmittel vorzuziehen sind.
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
Die DGUV Vorschrift 1 regelt grundlegende Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz. Dazu gehört insbesondere die Unterweisung der Beschäftigten. Der Unternehmer muss den Versicherten die für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte aus Vorschriften, Regeln und staatlichem Arbeitsschutzrecht verständlich vermitteln.
DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten“
Die DGUV Information 208-016 ist keine Rechtsnorm, aber eine wichtige Praxishilfe. Sie erläutert die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung für tragbare Leitern und Tritte und gibt konkrete Hinweise zu Auswahl, Bereitstellung, Benutzung, Prüfung und Dokumentation.
DIN EN 131
Die Normenreihe DIN EN 131 enthält technische Anforderungen an tragbare Leitern. Sie ist insbesondere für Bauart, Maße, Standsicherheit, Belastbarkeit und Kennzeichnung relevant. Für Arbeitgeber ist sie vor allem bei der Beschaffung geeigneter Leitern wichtig.