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Sicherheitskenn-zeichnung: Orientierung und Schutz im Betrieb 

Sicherheitskenn-zeichnung: Orientierung und Schutz im Betrieb

1. Einleitung/Definition

Sicherheitskennzeichnungen begegnen uns in nahezu jedem Betrieb: Sie warnen vor Gefahren, sprechen Verbote oder Gebote aus und zeigen, wo sich Fluchtwege, Erste-Hilfe-Einrichtungen oder Mittel zur Brandbekämpfung befinden. Ihr großer Vorteil liegt darin, wichtige Sicherheitsinformationen schnell und weitgehend unabhängig von Sprache vermitteln zu können.
Dabei umfasst die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung deutlich mehr als die klassischen Schilder an Türen, Maschinen oder Wänden. Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gehören dazu neben Verbots-, Warn-, Gebots-, Rettungs- und Brandschutzzeichen beispielsweise auch Zusatzzeichen, Sicherheitsmarkierungen, Leuchtzeichen, Schallzeichen, Sprechzeichen und Handzeichen.
 

2. Wann ist eine Sicherheitskennzeichnung erforderlich?

Ob und welche Sicherheitskennzeichnung in einem Betrieb notwendig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Sicherheitskennzeichnungen kommen insbesondere dann zum Einsatz, wenn Gefahren oder Risiken trotz bereits getroffener Schutzmaßnahmen bestehen bleiben.
Wichtig ist dabei die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen: ein Warnschild allein macht eine Gefahrenstelle nicht sicher. Die DGUV weist ausdrücklich darauf hin, dass Sicherheitskennzeichnungen kein Ersatz für wirksame technische oder organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen sind. Eine Gefahr sollte deshalb nach Möglichkeit zunächst beseitigt oder ausreichend begrenzt werden. 
 

3. Welche Arten von Sicherheitszeichen gibt es?

Sicherheitszeichen sind durch die Kombination aus Form, Sicherheitsfarbe und grafischem Symbol eindeutig definiert. Dadurch lässt sich bereits anhand von Farbe und Form erkennen, welche grundsätzliche Aussage ein Zeichen vermittelt.
 

ZeichenartFormSicherheitsfarbeAussage
VerbotszeichenRundRotEin bestimmtes Verhalten ist verboten
WarnzeichenDreieckigGelbWarnung vor einer Gefahr
GebotszeichenRundBlauEin bestimmtes Verhalten ist vorgeschrieben
RettungszeichenQuadratischGrünHinweis auf Rettungswege oder Erste-Hilfe-Einrichtungen
BrandschutzzeichenQuadratischrotHinweis auf Einrichtungen zur Brandbekämpfung

Die Einteilung entspricht den Gestaltungsgrundsätzen der DGUV Information 211-041.

Verbotszeichen
Verbotszeichen zeigen an, dass eine bestimmte Handlung nicht zulässig ist. Typische Beispiele sind „Rauchen verboten“, „Zutritt für Unbefugte verboten“ oder Verbote bestimmter Tätigkeiten an Maschinen und Anlagen.

Warnzeichen
Warnzeichen machen auf bestehende Gefahren aufmerksam. Dazu zählen beispielweise Warnungen vor elektrischer Spannung, Flurförderzeugen, schwebenden Lasten, Rutschgefahr, heißen Oberflächen oder explosionsfähiger Atmosphäre. 

Rettungszeichen
Rettungszeichen helfen insbesondere in Notfällen bei der Orientierung. Sie kennzeichnen beispielsweise Flucht- und Rettungswege, Notausgänge sowie Einrichtungen der Ersten Hilfe.

Brandschutzzeichen
Brandschutzzeichen kennzeichnen Einrichtungen und Geräte zur Brandbekämpfung, beispielsweise Feuerlöscher, Löschschläuche oder Brandmelder. Die einheitliche Gestaltung soll dabei helfen diese Einrichtungen im Ernstfall schnell zu erkennen und aufzufinden.
 

4. Wo müssen Sicherheitszeichen angebracht werden?

Sicherheitszeichen müssen dort eingesetzt werden, wo ihre Aussage für die Sicherheit der Beschäftigten erforderlich ist. Nach der DGUV betrifft dies unter anderem ständige Verbote, Warnungen und Gebote sowie Bereiche, in denen beispielsweise Gefahren durch Anstoßen, Quetschen, Stolpern, Ausrutschen, Abstürzen oder herabfallende Lasten bestehen.

Die Kennzeichnung muss gleichzeitig gut sichtbar und eindeutig erkennbar sein. Dabei spielt auch die Größe des Zeichens eine Rolle: Sie richtet sich nach der sogenannten Erkennungsweite, also danach, aus welcher Entfernung das Zeichen noch sicher erkannt werden muss. Auch Beleuchtung, Sichtbehinderungen oder persönliche Schutzausrüstung können die Erkennbarkeit beeinflussen.

Besonders wichtig ist dies bei Flucht- und Rettungswegen. Ist keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden, müssen Rettungs- und Brandschutzzeichen entlang der Rettungswege nach den Vorgaben der DGUV langnachleuchtend ausgeführt werden.
 

5. Ein Zeichen - eine Sicherheitsaussage

Ein wichtiges Prinzip der Sicherheitskennzeichnung lautet: Eine Kennzeichnung vermittelt jeweils eine bestimmte Sicherheitsaussage.
Ein Warnzeichen weist beispielsweise auf eine Gefahr hin, schreibt aber nicht automatisch ein bestimmtes Verhalten vor. Soll zusätzlich eine konkrete Handlung verlangt oder verboten werden, muss ein entsprechendes Gebots- oder Verbotszeichen verwendet werden.
So kann beispielsweise ein Warnzeichen vor beweglichen Maschinenteilen auf die Gefahr hinweisen. Ist gleichzeitig das Tragen einer bestimmten persönlichen Schutzausrüstung vorgeschrieben, wird dies durch ein zusätzliches Gebotszeichen kenntlich gemacht.
 

6. Beschäftigte müssen die Kennzeichnungen kennen

Auch ein korrekt angebrachtes Sicherheitszeichen erfüllt seinen Zweck nur dann, wenn die Beschäftigten dessen Bedeutung verstehen.
Nach der DGUV Information 211-041 sollen Beschäftigte deshalb bereits vor Aufnahme ihrer Tätigkeit über die vorhandene Sicherheitskennzeichnung unterwiesen werden. Sofern die Gefährdungsbeurteilung keine anderen Intervalle vorsieht, empfiehlt die DGUV anschließend mindestens einmal jährlich eine Unterweisung zur Bedeutung und Beachtung der eingesetzten Kennzeichnungen. Auch bei Änderungen der Sicherheitskennzeichnung ist eine erneute Unterweisung erforderlich.
Je nach Betrieb kann es außerdem notwendig sein, betriebsfremde Personen wie Beschäftigte von Fremdfirmen, Lieferanten oder Besucher über relevante Sicherheitskennzeichnungen zu informieren.
 

7. Sicherheitskennzeichnung regelmäßig überprüfen

Mit dem Anbringen eines Sicherheitszeichens ist die Aufgabe nicht abgeschlossen. Die Kennzeichnungen sollten regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob sie noch erforderlich, korrekt angebracht und gut erkennbar sind. Veränderungen an Maschinen, Arbeitsplätzen, Verkehrswegen oder betrieblichen Abläufen können dazu führen, dass bestehende Kennzeichnungen angepasst werden müssen.
Die DGUV empfiehlt deshalb, die Wirksamkeit der Sicherheitskennzeichnung regelmäßig zu kontrollieren. Wie häufig eine solche Überprüfung erforderlich ist, sollte anhand der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.
 

8. Fazit

Sicherheitskennzeichnungen sind ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Einheitliche Farben, Formen und Symbole sorgen dafür, dass Gefahren, Verbote, Gebote sowie Rettungs- und Brandschutzeinrichtungen schnell erkannt werden können.
Entscheidend ist jedoch: Ein Schild beseitigt keine Gefahr. Sicherheitskennzeichnungen ergänzen technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, ersetzen diese aber nicht. Grundlage für Auswahl, Einsatz und Überprüfung der Kennzeichnung ist deshalb immer die Gefährdungsbeurteilung.
Quellen:

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): DGUV Information 211-041 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Sachgebiet Sicherheitskennzeichnung
  • DGUV – Arbeit & Gesundheit: „Diese Sicherheitskennzeichen sollten Sie kennen“
  • Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM): Sicherheitszeichen
  • DGUV Fachbereich Erste Hilfe: Kennzeichnung von Erste-Hilfe-Einrichtungen

 

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