Gefahrgüter und Gefahrgut-transporte
Gefahrgüter und Gefahrguttransporte
Inhalt dieses Artikels
Definition
Gefahrgüter sind Stoffe, Gemische oder Gegenstände, von denen während des Transports Gefahren für Menschen, Tiere, Umwelt oder Sachwerte ausgehen können. Dazu gehören unter anderem explosive, entzündbare, giftige, ätzende, infektiöse oder umweltgefährdende Stoffe. Auch Gase, brennbare Flüssigkeiten, bestimmte Batterien oder chemische Produkte können als Gefahrgut eingestuft sein. Die Einordnung erfolgt nach festgelegten internationalen Gefahrgutklassen und wird durch die jeweiligen stoffbezogenen Eigenschaften bestimmt.
Im Rahmen der Arbeitssicherheit sind Gefahrguttransporte mit erhöhten Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung, Ladungssicherung, Dokumentation und Unterweisung verbunden. Ziel ist es, die mit Transport, Verladung und Entladung verbundenen Risiken zu minimieren und Beschäftigte sowie Dritte vor Unfällen und Gesundheitsgefahren zu schützen. Wesentliche Grundlagen sind eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung, geeignete Schutzmaßnahmen sowie klar geregelte Abläufe für den Notfall.
Mögliche Folgen unsachgemäßer Handhabung sind Brände, Explosionen, Verätzungen, Vergiftungen, Freisetzungen gefährlicher Stoffe oder Umweltschäden. Deshalb gelten für Gefahrguttransporte besondere rechtliche Vorschriften und Schutzmaßnahmen.
Transport von Gefahrgütern
Je nach Transportweg gelten unterschiedliche Regelwerke. Für den Straßentransport ist insbesondere das ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) maßgeblich, für die Schiene das RID (Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter), für den Seeverkehr der IMDG-Code (International Maritime Dangerous Goods Code) und für den Luftverkehr die Vorschriften der ICAO-TI beziehungsweise IATA-DGR (International Air Transport Association). Diese Regelungen enthalten Vorgaben zur Einstufung, Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und Beförderung von Gefahrgütern.
Der Transport von Gefahrgütern auf der Straße
Dies ist die häufigste Verbringungsform für Gefahrgüter. Die wichtigsten Anforderungen beim Gefahrguttransport auf der Straße werden durch das ADR-Abkommen geregelt. So müssen folgende Punkte zwingend vorhanden sein:
- Eine Gefahrgutkennzeichnung am Transportmittel mit orangenen Warntafeln
- Gefahrzettel auf den Verpackungen bzw. Containern
- Geeignete Verpackungen (Tanks und speziell zugelassene Behältnisse)
- Begleitdokumente (aus ihnen geht hervor was und wie viel transportiert wird, sowie die Einstufung in die Gefahrenklasse)
- Fahrer müssen speziell geschult und im Besitz einer ADR-Schulungsbescheinigung sein.
Der Transport von Gefahrgütern auf dem Seeweg
Der IMDG-Code regelt den internationalen Seetransport von Gefahrgut. Er wurde von der IMO (International Maritime Organization) erarbeitet und regelt den Transport auf Fracht- und Containerschiffen. Beim Gefahrguttransport auf See sind folgende Dinge unerlässlich
- Spezielle Container und Verpackungen
- Umfangreiche Dokumentationen
- Spezielle Containerkennzeichnungen
- Lagerungsvorschriften für die unterschiedlichen Stoffe
- Notfallpläne für Leckagen oder Brände an Bord.
Der Transport von Gefahrgütern auf der Schiene
Dieser erfolgt nach den strengen Regeln durch die RID und erfordern besonderen Augenmerk auf Sicherheit. Die Sicherheitsmaßnahmen umfassen hierbei:
- Lückenlose Überwachung
- Safety Meetings
- 24 Stunden Bereitschaftsdienste
- Notfallmanagement
- Lagerungs- und Verpackungsvorschriften
Der Transport von Gefahrgütern im Luftverkehr
Aufgrund erhöhter Absturzgefahr bei Zwischenfällen beim Gefahrguttransport im Luftraum gelten hier besonders strenge Regeln. Die DGR sind von der IATA klar geregelt und weltweit verbindlich.
Klassische Verbindlichkeiten sind:
- Äußerst strenge Mengenbegrenzungen
- Detaillierte Gefahrgutdeklaration
- Besonders stabile und zugelassene Transportbehälter/Verpackungen
- Speziell geschultes Flug- und Bodenpersonal
- Bestimmte Gefahrgüter dürfen nur mit Frachtfluggzeugen transpotiert werden.
Einige Gefahrstoffe dürfen im Luftraum gar nicht oder nur eingeschränkt transportiert werden. So z. B. instabile Chemikalien oder explosive Stoffe.
Kennzeichnung und Verpackung
Gefahrgüter müssen in zugelassenen Verpackungen transportiert werden. Diese müssen so beschaffen sein, dass ein Austreten des Inhalts unter normalen Transportbedingungen verhindert wird. Zusätzlich sind Versandstücke, Container oder Fahrzeuge mit den vorgeschriebenen Gefahrzetteln, orangefarbenen Warntafeln und UN-Nummern zu kennzeichnen. Dadurch können Gefahren schnell erkannt und geeignete Schutzmaßnahmen eingeleitet werden.
Unterweisung und Qualifikation
Beschäftigte, die mit Gefahrgütern umgehen, müssen entsprechend ihrer Tätigkeit unterwiesen sein. Dazu gehören Kenntnisse über Gefahreneigenschaften, Schutzmaßnahmen, Verhalten bei Störungen sowie Maßnahmen im Notfall. Je nach Aufgabe kann auch eine weitergehende Schulung oder Beauftragung erforderlich sein. Die Unterweisung ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Gefährdungsbeurteilung
Vor Tätigkeiten mit Gefahrgütern ist zu prüfen, welche Gefährdungen für Beschäftigte entstehen können. Dabei sind unter anderem die Eigenschaften des Stoffes, die Transportmenge, die Art der Verpackung, die Arbeitsumgebung sowie mögliche Notfallsituationen zu berücksichtigen. Auf Grundlage dieser Beurteilung werden geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt.
Schutzmaßnahmen
Zu den typischen Schutzmaßnahmen zählen sichere Arbeitsabläufe, geeignete persönliche Schutzausrüstung, klare Kennzeichnung, Sicherung der Ladung, Begrenzung von Zündquellen sowie das Bereitstellen von Notfallausrüstung. Auch der Zugang zu Sicherheitsdatenblättern und Betriebsanweisungen ist wichtig, damit Beschäftigte im Ernstfall richtig reagieren können.
Verhalten im Notfall
Bei Leckagen, Bränden oder anderen Zwischenfällen müssen Mitarbeitende wissen, wie sie sich zu verhalten haben. Dazu gehört das Absichern des Gefahrenbereichs, das Informieren zuständiger Stellen, das Vermeiden von Eigengefährdung und das Einleiten betrieblicher Notfallmaßnahmen. Eine gute Vorbereitung ist entscheidend, um Personen zu schützen und Schäden zu begrenzen.
Gefahrguttransporte sind daher nicht nur ein logistisches Thema, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, die fachgerechte Organisation der Transportabläufe und die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten tragen maßgeblich dazu bei, Unfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
Rechtliche Grundlagen
Neben den bereits genannten international gültigen Gesetzen regeln folgende nationale Vorgaben den Gefahrguttransport in Deutschland:
- GGBefG (Gefahrgutbeförderungsgesetz): Das Grundgesetz für Gefahrguttransporte in Deutschland
- GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt: operatives Regelwerk im Alltag
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