Quadrat VZ Logo

Hitze am Arbeitsplatz 

Bild Hitze am Arbeitsplatz

1. Einführung

Hitze am Arbeitsplatz ist längst kein Randthema mehr. Durch den Klimawandel nehmen Hitzetage und längere Hitzeperioden auch in Deutschland zu. Das betrifft nicht nur Beschäftigte im Freien, sondern ach Mitarbeitende in nicht klimatisierten Innenräumen, Produktionsbereichen, Lagerhallen, Werkstätten oder Büros. Hitze kann die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Sicherheit von Beschäftigten deutlich beeinträchtigen. Sie minder Konzentration und Leistungsfähigkeit, kann Kreislaufprobleme auslösen und psychische Belastungen verstärken. Dadurch steigt auch das Unfallrisiko, da hitzebelastete Menschen häufiger Fehler machen. Hitzeschutz ist eine Führungsaufgabe und muss aktiv in die Arbeitsschutzplanung aufgenommen werden.

2. Gefahren von Hitze am Arbeitsplatz

Das Klimaempfinden hängt nicht nur von der Lufttemperatur ab. Entscheidend sind auch Strahlungstemperatur, Luftgeschwindigkeit, Luftfeuchte, körperliche Aktivität und die getragene Kleidung. Zusätzlich spielen individuelle Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, körperliche und psychische Belastung sowie die konkrete Arbeitsumgebung eine Rolle.

Die DGUV unterscheidet verschiedene Klimabereiche: den Behaglichkeitsbereich, den Warmbereich und den Hitzebereich. Im Warmbereich kommt es bereits zu stärkerem Schwitzen und erhöhter Belastung des Herz-Kreislauf-Systems; die Leistungsfähigkeit kann sinken. Im Hitzebereich ist die Belastung so stark, dass der Körper die Wärme nicht mehr ausreichend abgeben kann. Dann steigt die Körperkerntemperatur, was zu ernsthaften Gesundheitsschäden führen kann.

3. Gesundheitliche Folgen

Der Körper versucht, seine Körperkerntemperatur bei etwa 37 °C zu halten. Wird die Wärmeregulation überfordert, kann es zu Beschwerden und Erkrankungen kommen. Typische Folgen sind Hitzeerschöpfung, Hitzekollaps, Hitzschlag, Sonnenstich, Hitzekrämpfe oder Hautausschläge. Besonders gefährlich ist der Hitzschlag: Er kann plötzlich auftreten, mit Verwirrtheit, heißer trockener Haut und stark erhöhter Körpertemperatur einhergehen und lebensbedrohlich sein. In solchen Fällen ist sofort der Rettungsdienst zu alarmieren.

Bei ersten Anzeichen von Gesundheitsstörungen sollten Betroffene aus der heißen Umgebung gebracht, gekühlt und — sofern sie bei Bewusstsein sind — mit Wasser versorgt werden. Die DGUV weist außerdem darauf hin, dass Hitze bestehende Erkrankungen, etwa des Herz-Kreislauf-Systems, der Atemwege oder diabetesbedingte Beschwerden, verschlimmern kann.

4. Pflichten und Gefährdungsbeurteilung

Sobald eine erhöhte Wärmebelastung am Arbeitsplatz möglich ist, muss der Arbeitgeber diese im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Dabei sind mögliche Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Die DGUV verweist dabei unter anderem auf die Arbeitsstättenverordnung und die ASR A3.5 „Raumtemperatur“. In Arbeitsräumen soll die Lufttemperatur grundsätzlich 26 °C nicht überschreiten; bei sommerlichen Außentemperaturen sind Ausnahmen möglich, dann müssen aber passende Schutzmaßnahmen geprüft und umgesetzt werden.

Wichtig ist die Reihenfolge der Maßnahmen nach dem bekannten Prinzip: technisch, organisatorisch, persönlich. Also zuerst Arbeitsplätze technisch entlasten, dann Abläufe und Arbeitszeiten anpassen und erst danach persönliche Schutzmaßnahmen ergänzen.

Typische Schutzmaßnahmen nach TOP-Prinzip

Technische Maßnahmen: Sonnenschutz, Jalousien, Markisen, Lüftung, Ventilatoren, Klimatisierung, Dämmung, Reduzierung innerer Wärmequellen.

Organisatorische Maßnahmen: Arbeitsbeginn in kühlere Tageszeiten verlegen, zusätzliche Pausen, schwere Tätigkeiten reduzieren oder verschieben, Dienstpläne anpassen, Aufenthaltsbereiche kühlen.

Persönliche Maßnahmen: leichte geeignete Kleidung, Kopfbedeckung, UV-Schutz, Sonnenschutzmittel, Trinkregeln, Unterweisung.

Passende Bildungsformate und Schulungen

5. Sieben zentrale Maßnahmen für Unternehmen

Hitze als Gesundheitsgefahr ernst nehmen
Hitze sollte nicht als bloße Unannehmlichkeit behandelt werden, sondern als relevante Gefährdung im Arbeitsschutz. 

2. Verantwortlichkeiten klären
Unternehmen sollten festlegen, wer Hitzeschutz organisiert — zum Beispiel Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärztinnen und Betriebsärzte. Wetter- und Warn-Apps können helfen, frühzeitig auf Hitzewellen zu reagieren. 

3. Arbeitszeiten flexibel gestalten
Tätigkeiten sollten möglichst in kühlere Tageszeiten verlegt werden. Sinnvoll sind frühere Arbeitsbeginne, längere Mittagspausen und mehrere kurze Kühlpausen statt weniger langer Pausen. 

4. Getränke bereitstellen
Beschäftigte müssen ausreichend trinken können. Besonders geeignet sind Wasser, Saftschorlen mit hohem Wasseranteil und ungesüßte Früchtetees. 

5. Technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen
Dazu gehören Beschattung durch Rollos, Markisen oder Sonnenschutzfolien, Lüftung, Ventilation und die Verlagerung belastender Tätigkeiten in kühlere Zeiten. Langfristig können auch Gebäudedämmung, Fassadenbegrünung oder Dachbegrünung helfen. 

6. Hitze- und UV-Schutz zusammendenken
Besonders bei Außenarbeiten reicht es nicht, nur an Temperatur zu denken. Beschäftigte brauchen auch Schutz vor UV-Strahlung, etwa durch geeignete, atmungsaktive oder kühlende Schutzkleidung. 

7. Beschäftigte sensibilisieren und beteiligen
Regelmäßige Unterweisungen und die Beteiligung der Mitarbeitenden erhöhen die Akzeptanz und Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen.

6. Fazit

Hitze ist ein ernstzunehmendes Arbeitsschutzrisiko. Sie kann Gesundheit, Konzentration, Leistungsfähigkeit und Sicherheit beeinträchtigen. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig planen, Zuständigkeiten klären, Arbeitsbedingungen anpassen, ausreichend Getränke bereitstellen, technische Schutzmaßnahmen nutzen und Beschäftigte regelmäßig unterweisen. Besonders wichtig ist: Hitzeschutz darf nicht erst beginnen, wenn Beschwerden auftreten — er muss vorausschauend organisiert werden.

7. Rechtliche Grundlagen

1. Arbeitsschutzgesetz — ArbSchG

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber grundsätzlich, Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen für Leben und Gesundheit möglichst vermieden oder geringgehalten werden. Dazu gehört auch Hitze, wenn sie Beschäftigte gesundheitlich belasten kann.

Besonders wichtig ist die Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber müssen prüfen, ob durch Hitze Gefährdungen entstehen, und daraus geeignete Maßnahmen ableiten. Das betrifft zum Beispiel hohe Raumtemperaturen, körperlich schwere Arbeit, Arbeit im Freien, UV-Strahlung, Schutzkleidung oder besonders belastete Beschäftigte.

2. Arbeitsstättenverordnung — ArbStättV

Die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert Anforderungen an Arbeitsstätten. Sie verlangt unter anderem, dass Arbeitsräume während der Nutzung eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben müssen. Außerdem müssen Arbeitsplätze im Freien so eingerichtet und betrieben werden, dass sie bei jeder Witterung sicher und ohne Gesundheitsgefährdung erreicht und genutzt werden können. 

Das ist die zentrale Verordnungsebene für Hitze in Arbeitsräumen und bei Außenarbeitsplätzen.

3. ASR A3.5 „Raumtemperatur“

Die wichtigste praktische Grundlage ist die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 Raumtemperatur. Sie konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zur Raumtemperatur und erklärt, was unter einer gesundheitlich zuträglichen Raumtemperatur zu verstehen ist. 

RaumtemperaturBedeutung
über 26 °CArbeitgeber sollen bzw. müssen je nach Situation geeignete Maßnahmen prüfen und ergreifen, besonders bei sommerlicher Hitze. Die ASR wurde 2022 ausdrücklich um Maßnahmen bei Sommerhitze über 26 °C ergänzt. 
ab 30 °CEs müssen wirksame Maßnahmen umgesetzt werden, die die Belastung der Beschäftigten reduzieren. 
ab 35 °CDer Raum ist ohne zusätzliche Maßnahmen grundsätzlich nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. 

Die ASR ist nicht einfach „ein Tipp“. Wenn der Arbeitgeber sie einhält, kann er grundsätzlich davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind. Wählt er andere Lösungen, müssen diese mindestens gleichwertigen Schutz bieten.

8. Gibt es ein Recht auf „hitzefrei“?

In der Regel: Nein, ein automatisches Recht auf Hitzefrei gibt es nicht.
Aber: Der Arbeitgeber darf Hitze nicht ignorieren. Wenn Grenz- bzw. Schwellenwerte erreicht werden oder Beschäftigte gesundheitlich gefährdet sind, muss er geeignete Schutzmaßnahmen treffen. Dazu können zum Beispiel Sonnenschutz, Lüftung, Ventilatoren, Getränke, Arbeitszeitverlagerung, zusätzliche Pausen oder die Verlegung von Tätigkeiten gehören.

 

QuadratVisionZero Newsletter

In unserem Quadrat VZ Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über Neuigkeiten, Angebote und wichtige Themen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Hochwertige Inhalte, die Sie nicht verpassen sollten – garantiert frei von Spam.

Sie können sich jederzeit wieder abmelden.
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Deine Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuche es erneut.
Deine Anmeldung war erfolgreich.